Beitragsverordnung - BV Mitterteich

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Mitgliedsbeitragsverordnung
Mitgliedsbeitragsordnung des
 
Burschenvereins „Concordia“ 1894
 
Mitterteich e.V.
 
  
Die Mitgliederversammlung des Burschenvereins Mitterteich hat am 26.09.2020 folgende Beitragsordnung beschlossen:
 
 
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
 
Ausnahmen sind in der Satzung des Vereins geregelt.
 
 
2. Die Beiträge werden jeweils im Februar jedes Jahr eingezogen.
 
Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftenmandat.
 
 
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt je Mitglied 15,00 €.
 
 
4. Von Mitgliedern, die während des laufenden Vereinsjahres aufgenommen werden, wird der Betrag nachträglich erhoben/eingezogen.
 
 
5. Jedes Mitglied ist verpflichtet bei einen Bank- oder Kontowechsels dies der Vorstandschaft (Vorstand/Kassier) umgehend mitzuteilen.
 
 
6. Sollten durch Rückbuchungen von Banken Gebühren für diese Buchungen entstehen, werden diese von den verursachenden Mitgliedern getragen.
 
Jedes betroffene Mitglied wird bei diesem Vorfall vom Kassier kontaktiert.
 
 
7. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit von der Generalversammlung per Beschluss geändert werden.
 
Die Vorstandschaft hat die Änderung anzunehmen und umzusetzen.

Der aktuelle Stand dieser Beitragsordnung wurde bei der Generalversammlung am 26.09.2020 in Mitterteich beschlossen.
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